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Verwertungsrechte und Nutzungsrechte

Worin liegt der Unterschied zwischen Nutzungsrecht und Verwertungsrecht?

Der Urheber (jaegermediagroup.de | Die-Bekleber.com GmbH) ist im Besitz der Verwertungsrechte und kann diese auch nicht abtreten. Er alleine darf entscheiden, wann und in welcher Form sein Werk (z.B. Fahrzeuglayout, Katalog etc.) veröffentlicht, vervielfältigt oder verbreitet wird. Allerdings kann er Dritten erlauben, sein Werk zu nutzen. Möglich ist dies durch die Einräumung von Nutzungsrechten durch einen Lizenzvertrag. Ohne Lizenzvertrag liegen alle Urheberrechte beim Urheber.

Laut Urheberrechtsgesetz (UrhG) setzen sich diese Rechte wie folgt zusammen:

Urheberpersönlichkeitsrecht:

Veröffentlichungsrecht

Anerkennung der Urheberschaft

Entstellung des Werkes

 

Verwertungsrechte:

Vervielfältigungsrecht

Ausstellungsrecht

Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht

Recht der öffentlichen Zugänglichmachung

Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger

All diese Rechte liegen ausschließlich im Besitz des Urhebers (jaegermediagroup.de | Die-Bekleber.com GmbH) und können in der Regel nicht auf andere übertragen werden. Es ist also nicht möglich, das Urheberrecht zu verkaufen. Dies ist nur möglich, wenn wir Dritten urheberrechtliche Nutzungsrechte einräumen.

 

Kostenpflichtige Übertragung von Nutzungsrechten

Durch einen Vertrag können Nutzungsrechte für Logoerstellung, Fahrzeuglayouts, Fotos, Musik, Texte oder andere Werkarten auf Dritte übertragen werden. Wenn Sie eine Übertragung von Nutzungsrechten wünschen, ist vorab ein Vertrag zu schließen, der die Nutzungsrechte genau beschreibt. Erst nach der Schließung des Vertrages, ist z.B. ein von uns erstelltes Fahrzeuglayout oder Logo von einem anderen Anbieter (z.B. Druckerei, Folierer, Werbeagentur, Werbetechniker etc.) zulässig. 

Einen Beispielvertrag über die Übertragung von Nutzungsrechten können Sie gerne bei uns anfragen, sofern Sie diesen benötigen.

 

Copyright jaegermediagroup 2018

vom 23.12.2021 bis 03.01.2022